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   BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52   

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https://dejure.org/1953,4242
BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52 (https://dejure.org/1953,4242)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1953 - 1 StR 686/52 (https://dejure.org/1953,4242)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1953 - 1 StR 686/52 (https://dejure.org/1953,4242)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Las würde zu bejahen sein während eines Zeitraumes, in welchem sämtliche für eine Strafverfolgung des Angeklagten in Betracht kommenden Gerichte des Tatorts und des Wohnsitzes nach Art I des MilRegGes Nr. 2 geschlossen waren (BGHSt 1, 84, 89; 2, 54).

    Bis dahin ruhte die Verjährung gemäß § 69 Abs. 1 StGB (BGHSt 1, 84, 89; 2, 54).

  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 333/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Las würde zu bejahen sein während eines Zeitraumes, in welchem sämtliche für eine Strafverfolgung des Angeklagten in Betracht kommenden Gerichte des Tatorts und des Wohnsitzes nach Art I des MilRegGes Nr. 2 geschlossen waren (BGHSt 1, 84, 89; 2, 54).

    Bis dahin ruhte die Verjährung gemäß § 69 Abs. 1 StGB (BGHSt 1, 84, 89; 2, 54).

  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    § 240 StGB ist aber neben der Sondervorschrift des § 239 hier deshalb nicht anwendbar, weil der Angeklagte mit dem Mittel der Gewalt nicht mehr als die Freiheitsentziehung erreichen wollte (RGSt 25, 147; 31, 301).
  • BGH, 07.03.1952 - 2 StR 52/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
  • BGH, 02.05.1952 - 4 StR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
  • BGH, 16.01.1953 - 2 StR 24/51

    Denunziation einer Lehrerin wegen schwerer Differenzen mit der Hamburger

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
  • RG, 01.12.1931 - I 707/31

    Welche Grundsätze gelten für die Beurteilung der Frage, ob eine auf fehlerhaftes

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Es ist jedoch nicht erkennbar, dass diesem Ausspruch die für die Fahrlässigkeit geltenden Maßstäbe zugrunde gelegt worden sind (vgl. dazu etwa RGSt 67, 12, 18).
  • RG, 17.10.1898 - 3035/98

    Ist Idealkonkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Versuch der Nötigung möglich?

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    § 240 StGB ist aber neben der Sondervorschrift des § 239 hier deshalb nicht anwendbar, weil der Angeklagte mit dem Mittel der Gewalt nicht mehr als die Freiheitsentziehung erreichen wollte (RGSt 25, 147; 31, 301).
  • RG, 24.01.1927 - III 1044/26

    Ist der Versuch einer schweren Freiheitsberaubung in der ersten Begehungsform des

    Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 1 StR 686/52
    Für die Anwendung des § 239 Abs. 2 genügte bisher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die äussere Folge, dass der Freiheitsentzug die Zeit von einer Woche überschritten hat; das Verschulden des Täters brauchte sich hierauf nicht zu erstrecken (RGSt 61, 179; BGH 2 StR 52/50 vom 7. März 1952; 4 StR 29/50 vom 2. Mai 1952; 2 StR 24/51 vom 16. Januar 1953).
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